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   BVerwG, 23.04.1980 - 1 WB 265.77   

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BVerwG, 23.04.1980 - 1 WB 265.77 (https://dejure.org/1980,904)
BVerwG, Entscheidung vom 23.04.1980 - 1 WB 265.77 (https://dejure.org/1980,904)
BVerwG, Entscheidung vom 23. April 1980 - 1 WB 265.77 (https://dejure.org/1980,904)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ehrenschutz des Soldaten - Herabsetzende Äußerungen des Generalinspekteurs der Bundeswehr - Öffentliche Ankündigung einer disziplinaren Untersuchung - Verletzung der Kameradschaftspflicht - Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten - Feststellungsinteresse aus Gründen der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GG Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1; SG § 6; WDO § 101

In Nachschlagewerken (2)

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Eberhard Wagemann

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Harald Wust

Papierfundstellen

  • BVerwGE 73, 4
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 06.11.1968 - 1 BvR 501/62

    GEMA

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1980 - 1 WB 265.77
    Dieser Ehrenschutz, der dem Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zuzurechnen ist, und seine Grundlage in der verfassungsrechtlich verbürgten Achtung der Menschenwürde und der freien Persönlichkeitsentfaltung findet (Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG), ist notwendig auch auf die Wahrung des Ansehens in der Darstellung durch Dritte in der Öffentlichkeit gerichtet, sowie darauf, nicht ehrverletzender Kritik ohne rechtfertigenden Grund ausgesetzt zu werden (vgl. BVerfGE 24, 278, 282 [BVerfG 06.11.1968 - 1 BvR 501/62]; 27, 344, 352 [BVerfG 15.01.1970 - 1 BvR 13/68]; 32, 373, 381 [BVerfG 08.03.1972 - 2 BvR 28/71]; 34, 238, 248 [BVerfG 31.01.1973 - 2 BvR 454/71]; von Gamm, Persönlichkeits- und Ehrverletzungen durch Massenmedien, 1969 S. 39 f).

    Der Untergebene muß eine nachteilige Einschätzung oder Beurteilung hinnehmen, wenn sie in Wahrnehmung der dem Vorgesetzten zugewiesenen Aufgaben abgegeben wurde und gemessen an dessen dienstlichen Pflichten insgesamt noch als adäquate Reaktion auf das beanstandete Verhalten des Untergebenen erscheint (vgl. BVerfGE 24, 278, 282 [BVerfG 06.11.1968 - 1 BvR 501/62]; 27, 344, 352 [BVerfG 15.01.1970 - 1 BvR 13/68]; 32, 373, 381 [BVerfG 08.03.1972 - 2 BvR 28/71]; 34, 238, 248 [BVerfG 31.01.1973 - 2 BvR 454/71]; BGHZ 31, 308 = NJW 1960, 476).

    Sie sind dann noch rechtmäßig, wenn sie gemessen an den von der Gegenseite erhobenen Ansprüchen oder aufgestellten Behauptungen nicht unverhältnismäßig erscheinen (vgl. BVerfGE 24, 278, 286) [BVerfG 06.11.1968 - 1 BvR 501/62].

  • BVerfG, 31.01.1973 - 2 BvR 454/71

    Tonband

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1980 - 1 WB 265.77
    Dieser Ehrenschutz, der dem Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zuzurechnen ist, und seine Grundlage in der verfassungsrechtlich verbürgten Achtung der Menschenwürde und der freien Persönlichkeitsentfaltung findet (Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG), ist notwendig auch auf die Wahrung des Ansehens in der Darstellung durch Dritte in der Öffentlichkeit gerichtet, sowie darauf, nicht ehrverletzender Kritik ohne rechtfertigenden Grund ausgesetzt zu werden (vgl. BVerfGE 24, 278, 282 [BVerfG 06.11.1968 - 1 BvR 501/62]; 27, 344, 352 [BVerfG 15.01.1970 - 1 BvR 13/68]; 32, 373, 381 [BVerfG 08.03.1972 - 2 BvR 28/71]; 34, 238, 248 [BVerfG 31.01.1973 - 2 BvR 454/71]; von Gamm, Persönlichkeits- und Ehrverletzungen durch Massenmedien, 1969 S. 39 f).

    Als gemeinschaftsbezogener und gemeinschaftsgebundener Bürger muß vielmehr jedermann, und damit auch der Soldat, staatliche Maßnahmen hinnehmen, die im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit unter strikter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgebots erfolgen (vgl. BVerfGE 32, 373, 379 [BVerfG 08.03.1972 - 2 BvR 28/71]; 34, 238, 246) [BVerfG 31.01.1973 - 2 BvR 454/71].

    Der Untergebene muß eine nachteilige Einschätzung oder Beurteilung hinnehmen, wenn sie in Wahrnehmung der dem Vorgesetzten zugewiesenen Aufgaben abgegeben wurde und gemessen an dessen dienstlichen Pflichten insgesamt noch als adäquate Reaktion auf das beanstandete Verhalten des Untergebenen erscheint (vgl. BVerfGE 24, 278, 282 [BVerfG 06.11.1968 - 1 BvR 501/62]; 27, 344, 352 [BVerfG 15.01.1970 - 1 BvR 13/68]; 32, 373, 381 [BVerfG 08.03.1972 - 2 BvR 28/71]; 34, 238, 248 [BVerfG 31.01.1973 - 2 BvR 454/71]; BGHZ 31, 308 = NJW 1960, 476).

  • BVerfG, 08.03.1972 - 2 BvR 28/71

    Ärztliche Schweigepflicht

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1980 - 1 WB 265.77
    Dieser Ehrenschutz, der dem Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zuzurechnen ist, und seine Grundlage in der verfassungsrechtlich verbürgten Achtung der Menschenwürde und der freien Persönlichkeitsentfaltung findet (Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG), ist notwendig auch auf die Wahrung des Ansehens in der Darstellung durch Dritte in der Öffentlichkeit gerichtet, sowie darauf, nicht ehrverletzender Kritik ohne rechtfertigenden Grund ausgesetzt zu werden (vgl. BVerfGE 24, 278, 282 [BVerfG 06.11.1968 - 1 BvR 501/62]; 27, 344, 352 [BVerfG 15.01.1970 - 1 BvR 13/68]; 32, 373, 381 [BVerfG 08.03.1972 - 2 BvR 28/71]; 34, 238, 248 [BVerfG 31.01.1973 - 2 BvR 454/71]; von Gamm, Persönlichkeits- und Ehrverletzungen durch Massenmedien, 1969 S. 39 f).

    Als gemeinschaftsbezogener und gemeinschaftsgebundener Bürger muß vielmehr jedermann, und damit auch der Soldat, staatliche Maßnahmen hinnehmen, die im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit unter strikter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgebots erfolgen (vgl. BVerfGE 32, 373, 379 [BVerfG 08.03.1972 - 2 BvR 28/71]; 34, 238, 246) [BVerfG 31.01.1973 - 2 BvR 454/71].

    Der Untergebene muß eine nachteilige Einschätzung oder Beurteilung hinnehmen, wenn sie in Wahrnehmung der dem Vorgesetzten zugewiesenen Aufgaben abgegeben wurde und gemessen an dessen dienstlichen Pflichten insgesamt noch als adäquate Reaktion auf das beanstandete Verhalten des Untergebenen erscheint (vgl. BVerfGE 24, 278, 282 [BVerfG 06.11.1968 - 1 BvR 501/62]; 27, 344, 352 [BVerfG 15.01.1970 - 1 BvR 13/68]; 32, 373, 381 [BVerfG 08.03.1972 - 2 BvR 28/71]; 34, 238, 248 [BVerfG 31.01.1973 - 2 BvR 454/71]; BGHZ 31, 308 = NJW 1960, 476).

  • BVerfG, 15.01.1970 - 1 BvR 13/68

    Ehescheidungsakten

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1980 - 1 WB 265.77
    Dieser Ehrenschutz, der dem Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zuzurechnen ist, und seine Grundlage in der verfassungsrechtlich verbürgten Achtung der Menschenwürde und der freien Persönlichkeitsentfaltung findet (Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG), ist notwendig auch auf die Wahrung des Ansehens in der Darstellung durch Dritte in der Öffentlichkeit gerichtet, sowie darauf, nicht ehrverletzender Kritik ohne rechtfertigenden Grund ausgesetzt zu werden (vgl. BVerfGE 24, 278, 282 [BVerfG 06.11.1968 - 1 BvR 501/62]; 27, 344, 352 [BVerfG 15.01.1970 - 1 BvR 13/68]; 32, 373, 381 [BVerfG 08.03.1972 - 2 BvR 28/71]; 34, 238, 248 [BVerfG 31.01.1973 - 2 BvR 454/71]; von Gamm, Persönlichkeits- und Ehrverletzungen durch Massenmedien, 1969 S. 39 f).

    Der Untergebene muß eine nachteilige Einschätzung oder Beurteilung hinnehmen, wenn sie in Wahrnehmung der dem Vorgesetzten zugewiesenen Aufgaben abgegeben wurde und gemessen an dessen dienstlichen Pflichten insgesamt noch als adäquate Reaktion auf das beanstandete Verhalten des Untergebenen erscheint (vgl. BVerfGE 24, 278, 282 [BVerfG 06.11.1968 - 1 BvR 501/62]; 27, 344, 352 [BVerfG 15.01.1970 - 1 BvR 13/68]; 32, 373, 381 [BVerfG 08.03.1972 - 2 BvR 28/71]; 34, 238, 248 [BVerfG 31.01.1973 - 2 BvR 454/71]; BGHZ 31, 308 = NJW 1960, 476).

  • BVerwG, 25.04.1978 - 1 WB 154.77

    Antragsverfahren - Soldat - Einleitung eines disziplinargerichtlichen Verfahrens

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1980 - 1 WB 265.77
    Die Akten 1 WB 154/77 wurden beigezogen.

    Dieser Maßstab gilt nach dem Beschluß des Senats vom 25. April 1978 - 1 WB 154/77 - (= NZWehrr 1979, 71, DVBl 1978, 403) auch für die Begründung des Bescheids der Einleitungsbehörde im Disziplinarverfahren.

  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvE 1/75

    Parteienprivileg und Bewertung einer Partei im Verfassungsschutzbericht

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1980 - 1 WB 265.77
    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß im Einzelfall auch eine gegenüber einem Dritten ergangene Maßnahme oder Entscheidung des Vorgesetzten in die Rechtssphäre eines Soldaten hineinwirken kann (vgl. hierzu BVerwG NZWehrr 1967, 126; 1976, 70; 1977, 62 = DVBl 1976, 335 [BVerfG 29.10.1975 - 2 BvE 1/75] ).

    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß die für das Verfahren vor den allgemeinen Verwaltungsgerichten geltenden Grundsätze, wonach der Kläger an der von ihm begehrten gerichtlichen Feststellung ein berechtigtes Interesse haben muß (§ 43 Abs. 1 VwGO), auch auf das Verfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung vor den Wehrdienstgerichten anzuwenden sind (vgl. u.a. BVerwG NZWehrr 1977, 62 = DVBl 1976, 335 [BVerfG 29.10.1975 - 2 BvE 1/75] ; BVerwG NZWehrr 1979, 109 = ZBR 1979, 251).

  • BVerwG, 23.04.1975 - I WB 189.72

    Besetzung eines höherwertigen Dienstpostens - SoldatVerwendungsplanung -

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1980 - 1 WB 265.77
    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß im Einzelfall auch eine gegenüber einem Dritten ergangene Maßnahme oder Entscheidung des Vorgesetzten in die Rechtssphäre eines Soldaten hineinwirken kann (vgl. hierzu BVerwG NZWehrr 1967, 126; 1976, 70; 1977, 62 = DVBl 1976, 335 [BVerfG 29.10.1975 - 2 BvE 1/75] ).

    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß die für das Verfahren vor den allgemeinen Verwaltungsgerichten geltenden Grundsätze, wonach der Kläger an der von ihm begehrten gerichtlichen Feststellung ein berechtigtes Interesse haben muß (§ 43 Abs. 1 VwGO), auch auf das Verfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung vor den Wehrdienstgerichten anzuwenden sind (vgl. u.a. BVerwG NZWehrr 1977, 62 = DVBl 1976, 335 [BVerfG 29.10.1975 - 2 BvE 1/75] ; BVerwG NZWehrr 1979, 109 = ZBR 1979, 251).

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1980 - 1 WB 265.77
    Der Vorgesetzte verletzt auch nicht seine ihm dem Soldaten gegenüber obliegenden Fürsorgepflichten dadurch, daß er das Verhalten des Soldaten deutlich mißbilligt, denn die Durchsetzung von Interessen in der Öffentlichkeit fordert vielfach ein energisches Vorgehen, das rechtlich nur nach seiner Zielsetzung beurteilt werden kann (vgl. BVerfGE 7, 198, 215) [BVerfG 15.01.1958 - 1 BvR 400/51].
  • BGH, 18.06.1974 - VI ZR 16/73

    Ehrverletzende Werturteile - Presseveröffentlichung - Wertung - Unzulässigkeit

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1980 - 1 WB 265.77
    Nur Wertungen, die nicht mehr in bezug zur Sache stehen und den Betroffenen im Sinne eines übergreifenden Unwerturteils zu seiner Person herabsetzen, verlassen diesen Rahmen (vgl. auch BGH NJW 1974, 1762, 1763).
  • BGH, 22.12.1959 - VI ZR 175/58

    Burschenschaft - § 823 Abs. 1 BGB, Allgemeines Persönlichkeitsrecht,

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1980 - 1 WB 265.77
    Der Untergebene muß eine nachteilige Einschätzung oder Beurteilung hinnehmen, wenn sie in Wahrnehmung der dem Vorgesetzten zugewiesenen Aufgaben abgegeben wurde und gemessen an dessen dienstlichen Pflichten insgesamt noch als adäquate Reaktion auf das beanstandete Verhalten des Untergebenen erscheint (vgl. BVerfGE 24, 278, 282 [BVerfG 06.11.1968 - 1 BvR 501/62]; 27, 344, 352 [BVerfG 15.01.1970 - 1 BvR 13/68]; 32, 373, 381 [BVerfG 08.03.1972 - 2 BvR 28/71]; 34, 238, 248 [BVerfG 31.01.1973 - 2 BvR 454/71]; BGHZ 31, 308 = NJW 1960, 476).
  • BVerfG, 04.10.1977 - 2 BvR 80/77

    Besorgnis der Befangenheit eines Bundesverfassungsrichters

  • BVerfG, 14.04.1970 - 1 BvR 33/68

    Beginn der Einlegungsfrist für die Verfassungsbeschwerde - Verfassungsbeschwerde

  • BVerwG, 14.11.1973 - I WB 159.71

    Rechtsmittel

  • BGH, 19.12.1960 - GSZ 1/60

    Sportplatzasche - § 839 BGB, keine Naturalrestitution

  • BGH, 28.02.1978 - VI ZR 246/76

    Klage auf Unterlassung bzw. Widerruf schädigender Äußerungen - Eröffnung des

  • BVerwG, 25.03.1976 - 1 WB 105.75
  • BVerwG, 12.12.1978 - 1 WB 141.76

    Soldat - Innerdienstliche Zuständigkeiten - Innerdienstliche Organisationsakte -

  • BVerwG, 11.02.1970 - I WDB 10.69
  • BVerwG, 28.11.1979 - 1 WB 100.78

    Hinnahme einer angemessenen Reaktion des Vorgesetzten nach grundlosem und

  • BVerwG, 11.11.1975 - 1 WB 28.75

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 06.11.1991 - 1 WB 42.91

    Verletzung von Rechten eines Untergebenen im militärischen Überordnungsverhältnis

    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß im Einzelfall auch eine gegenüber einem Dritten ergangene Maßnahme oder Entscheidung des Vorgesetzten in die Rechtssphäre eines Soldaten hineinwirken kann (vgl. Beschluß vom 23. März 1980 - BVerwG 1 WB 265.77 - <BVerwGE 73, 4 [f.]> m.w.N.).

    Der Untergebene schuldet seinem Vorgesetzten Gehorsam (§ 11 Abs. 1 SG); der Vorgesetzte hat für den Untergebenen zu sorgen (§ 10 Abs. 3 SG) - BVerwGE 73, 4 [6] -.

    Es soll jedoch nicht verkannt werden, daß durch die Äußerung der Unwahrheit zugleich auch ein Individualrecht des von einer Äußerung unmittelbar oder mittelbar betroffenen Untergebenen verletzt werden kann, insbesondere, daß in der Äußerung der Unwahrheit und der damit verbundenen Folgen eine herabwürdigende, erniedrigende oder demütigende Behandlung also ein Verstoß gegen die Menschenwürde (vgl. Beschlüsse vom 23. Februar 1972 - BVerwG 1 WB 10.71 - <BVerwGE 43, 312 [314]> und vom 25. Juli 1972 - BVerwG 1 WB 127.72 - <BVerwGE 46, 1 [BVerwG 25.07.1972 - I WB 127/72] [f.]>) oder doch des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (vgl. BVerwGE 73, 4 [6]) liegen kann, die der Untergebene auch bei Beachtung seiner Pflichtenbindung (vgl. § 6 SG) nicht hinzunehmen braucht.

  • BVerwG, 06.04.2005 - 1 WB 67.04

    Maßnahme; Information zur Sicherheitspolitik; politische Einflussnahme;

    Dieser Ehrenschutz, der dem Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zuzuordnen ist und seine Grundlage in der verfassungsrechtlich verbürgten Achtung der Menschenwürde und der freien Persönlichkeitsentfaltung findet (Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG), ist notwendig auch auf die Wahrung des Ansehens in der Öffentlichkeit gerichtet sowie darauf, nicht einer ehrverletzenden Kritik oder Äußerung ohne rechtfertigenden Grund ausgesetzt zu werden (vgl. Beschlüsse vom 23. April 1980 - BVerwG 1 WB 265.77 - <BVerwGE 73, 4 [6]> m.w.N. und vom 22. Dezember 2004 - BVerwG 1 WB 30.04 -).
  • BVerwG, 09.01.2007 - 2 WD 20.05

    Beschränkte Berufung; Teilrechtskraft; Ehrverletzung; Menschenwürdeverstoß;

    Dieser Ehrenschutz, der dem Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zuzuordnen ist und seine Grundlage in der verfassungsrechtlich verbürgten Achtung der Menschenwürde und der freien Persönlichkeitsentfaltung findet (Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG), ist notwendig auch auf die Wahrung des Ansehens in der Öffentlichkeit gerichtet sowie darauf, nicht einer ehrverletzenden Kritik oder Äußerung ohne rechtfertigenden Grund ausgesetzt zu werden (vgl. Beschlüsse vom 23. April 1980 - BVerwG 1 WB 265.77 - BVerwGE 73, 4 m.w.N. und vom 22. Dezember 2004 - BVerwG 1 WB 30.04 -).
  • BVerwG, 04.05.2006 - 2 WD 9.05

    Ehrverletzende, entwürdigende Äußerung eines Vorgesetzten; Beeinflussung

    Dieser Ehrenschutz, der dem Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zuzuordnen ist und seine Grundlage in der verfassungsrechtlich verbürgten Achtung der Menschenwürde und der freien Persönlichkeitsentfaltung findet (Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG), ist notwendig auch auf die Wahrung des Ansehens in der Öffentlichkeit gerichtet sowie darauf, nicht einer ehrverletzenden Kritik oder Äußerung ohne rechtfertigenden Grund ausgesetzt zu werden (vgl. Beschlüsse vom 23. April 1980 - BVerwG 1 WB 265.77 - BVerwGE 73, 4 m.w.N. und vom 22. Dezember 2004 - BVerwG 1 WB 30.04 -).
  • BVerwG, 12.11.1986 - 1 WB 127.83

    Militärischer Vorgesetzter - Rechtswidrigkeit eines Verhaltens - Antrag auf

    Verletzt ein militärischer Vorgesetzter im Rahmen des militärischen Überordnungsverhältnisses und Unterordnungsverhältnisses die Rechte eines Untergebenen, so ist stets der Antrag auf Entscheidung des Wehrdienstgerichts statthaft (Anschluß BVerwG, 23.04.1980, 1 WB 265/77, BVerwGE 73.4).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 24.09.1990 - 5 M 28/90

    Dienstherr; Auskunftserteilungsverbot; Disziplinarverfahren; Beamter;

    des Verfahrens; er verbietet es dem Gericht, andere Personen als die am Verfahren beteiligten innerhalb des Sitzungssaales an der Verhandlung teilnehmen zu lassen (vgl. BVerwG, ZBR 1981, 291; Wittland, ReichsdienststrafO [RDStO], 2. Aufl., § 60 Rdnr. 1).
  • BVerwG, 29.08.1989 - 1 WB 187.88

    Dienstrechtliche Maßnahmen im Fall des Absturzes einer TORNADO-Maschine infolge

    Der Antrag auf Entscheidung des Wehrdienstgerichts ist zwar stets statthaft, wenn ein militärischer Vorgesetzter im Rahmen des militärischen über- und Unterordnungsverhältnisses die Rechte eines Untergebenen verletzt, ohne daß es darauf ankommt, ob die beanstandete Verhaltensweise gegenüber einem Dritten ergangen ist (BVerwGE 46, 239; 53, 23 [BVerwG 11.04.1975 - I WB 3/74]; 73, 4) [BVerwG 10.04.1980 - 1 WB 118/79]oder auf Rechtswirkungen abzielt (BVerwGE 73, 4; BVerwG Beschluß vom 22. März 1988 - 1 WB 84/87).
  • BVerwG, 21.06.1989 - 1 WB 13.89

    Zulässigkeit eines gerichtlichen Antragsverfahrens nach der Wehrbeschwerdeordnung

    Andernfalls wäre ein effektiver Rechtsschutz der Soldaten gerade in dem Bereich nicht gegeben, in dem sie ganz besonders des gerichtlichen Rechtsschutzes bedürfen, nämlich gegen die Verletzung ihrer Rechte durch rein tatsächliche Handlungen von Vorgesetzten (BVerwGE 73, 4 ff.).
  • BVerwG, 22.03.1988 - 1 WB 84.87

    Ermittlungsbericht - Wiedergabe negativer Äußerungen Dritter - Diskriminierende

    Der Antrag auf Entscheidung des Wehrdienstgerichts ist zwar stets statthaft, wenn ein militärischer Vorgesetzter im Rahmen des militärischen Über- und Unterordnungsverhältnisses die Rechte eines Untergebenen verletzt, ohne daß es darauf ankommt, ob die beanstandete Verhaltensweise gegenüber einem Dritten ergangen ist (BVerwGE 46, 239; 53, 23 [BVerwG 11.04.1975 - I WB 3/74]; 73, 4) [BVerwG 10.04.1980 - 1 WB 118/79]oder auf Rechtswirkungen abzielt (BVerwGE 73, 4; BVerwG Beschluß vom 12. November 1986 - 1 WB 127/83, 97/84).
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